Die arbeits-und sozialversicherungsrechtliche Stellung eines Zielorte-Reiseleiters
Die angestellten Erwägungen ergeben, dass das Tätigkeitsverhältnis des geschilderten Zielorte-Reiseleiters zum Reiseveranstalter jedenfalls nicht als Dienstverhältnis im Sinn des 1151 Abs.1 ABGB zu qualifizieren ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht ZS , (1985; Nr 5; S 163-171)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüro
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 351.83(094.5) ASVG |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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