Die arbeits-und sozialversicherungsrechtliche Stellung eines Zielorte-Reiseleiters

Die angestellten Erwägungen ergeben, dass das Tätigkeitsverhältnis des geschilderten Zielorte-Reiseleiters zum Reiseveranstalter jedenfalls nicht als Dienstverhältnis im Sinn des 1151 Abs.1 ABGB zu qualifizieren ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht ZS , (1985; Nr 5; S 163-171)
VerfasserIn: Sprung, Rainer
König, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:380.833 Reisebüro
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
351.83(094.5) ASVG
Region:Österreich
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