Arbeitsunfall : SchG Oberösterreich 9 c C 134/82 v.13.7.1984
Als Arbeitsunfall gilt ein Ereignis auch dann, wenn ein Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers tätig wurde, ohne dass dafür ein betrieblicher Zusammenhang bestehen muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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