Faktische Mitunternehmerschaft : Zum Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.6.1984
Feststehen dürfte, dass eine faktische Mitunternehmerschaft nur dann anzunehmen sein wird, wenn tatsächlich die handelsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten vorliegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 31)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.32 Kommanditgesellschaft 336.2 Steuerrecht 347.7 Handelsrecht 658.114.4 GesmbH |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!