Faktische Mitunternehmerschaft : Zum Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.6.1984

Feststehen dürfte, dass eine faktische Mitunternehmerschaft nur dann anzunehmen sein wird, wenn tatsächlich die handelsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten vorliegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 31)
VerfasserIn: Horn, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:10.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.32 Kommanditgesellschaft
336.2 Steuerrecht
347.7 Handelsrecht
658.114.4 GesmbH
Region:BRD
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