Faktische Mitunternehmerschaft : Zum Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.6.1984

Feststehen dürfte, dass eine faktische Mitunternehmerschaft nur dann anzunehmen sein wird, wenn tatsächlich die handelsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten vorliegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 31)
VerfasserIn: Horn, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:10.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.32 Kommanditgesellschaft
336.2 Steuerrecht
347.7 Handelsrecht
658.114.4 GesmbH
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Feststehen dürfte, dass eine faktische Mitunternehmerschaft nur dann anzunehmen sein wird, wenn tatsächlich die handelsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten vorliegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog