Faktische Mitunternehmerschaft : Zum Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25.6.1984
Feststehen dürfte, dass eine faktische Mitunternehmerschaft nur dann anzunehmen sein wird, wenn tatsächlich die handelsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten vorliegen.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 31)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.32 Kommanditgesellschaft 336.2 Steuerrecht 347.7 Handelsrecht 658.114.4 GesmbH |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Feststehen dürfte, dass eine faktische Mitunternehmerschaft nur dann anzunehmen sein wird, wenn tatsächlich die handelsrechtlichen Voraussetzungen für die Annahme der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten vorliegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |