Entgeltanspruch bei nichtigem Lehrverhältnis : OGH 4 Ob 67/83 v.25.9.1984 - ABGB: 877, 1152, 1431 ff

Bei Nichtigkeit eines Lehrverhältnisses sind die schon erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 44/45)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Nichtigkeit eines Lehrverhältnisses sind die schon erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog