Melde-und Auskunftspflicht : VGH 84/08/0064 v.25.4.1985

Ein Verstoss gegen die gesetzlichen Pflichten des 42 Abs.1 ASVG (Auskunftspflicht) wird nicht erst auf Grund einer allfälligen bescheidmässigen Feststellung gemäss 410 Abs.7 ASVG strafbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:25.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG Dokument Nr. A-484970 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage