Gutachten unter Verschluss
Die Arbeitsverwaltung muss die Gutachten oder zumindest grosse Teile davon aus den allgemeinen Akten entfernen und sie beim ärztlichen oder psychologischen Dienst unter Verschluss nehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Psychologie heute (1985; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
331.96 Arbeitsmarktverwaltung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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