Gutachten unter Verschluss

Die Arbeitsverwaltung muss die Gutachten oder zumindest grosse Teile davon aus den allgemeinen Akten entfernen und sie beim ärztlichen oder psychologischen Dienst unter Verschluss nehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Psychologie heute (1985; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
331.96 Arbeitsmarktverwaltung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Arbeitsverwaltung muss die Gutachten oder zumindest grosse Teile davon aus den allgemeinen Akten entfernen und sie beim ärztlichen oder psychologischen Dienst unter Verschluss nehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog