BAG festigt Rechtsprechung zur Mitbestimmung

In welchem Masse der Einsatz betriebsinterner elektronischer Informationssysteme der Mitbestimmung unterliegt, wenn auch Namenskürzel oder Personenkennziffer von Arbeitnehmern mit eingespeichert werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Datenschutz-Berater , (1985; Nr 10; S 11-13)
Ort / Verlag / Datum:15.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In welchem Masse der Einsatz betriebsinterner elektronischer Informationssysteme der Mitbestimmung unterliegt, wenn auch Namenskürzel oder Personenkennziffer von Arbeitnehmern mit eingespeichert werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog