Einseitige Änderungen der Reisekostenvergütungen : AG Wien 9 Cr 1114/84, 9 Cr 1115/84, 7 Cr 253/84, 7 Cr 254/84 v.9.4.85

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig von einer mit dem Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung abzugehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:15.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-479358 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage