Die Unterhaltspflicht als Perpetuum mobile
Die Unterhaltspflicht erlischt nämlich entgegen einer weitverbreiteten Mehrheitsmeinung nicht mit Erreichung des Grossjährigkeitsalters, sondern mit Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (1985; Nr 10; S 118-120)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
3-053.2 Kinder |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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