Befristete Entlassung: Verzicht auf Entlassungsschutz : OGH 4 Ob 12/84 v.4.6.85 - ABGB: 1162 ff
Eine Entlassung kann auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet, also befristet ausgesprochen werden, wobei jedoch aus dem Inhalt der Erklärung für den Arbeitnehmer klar erkennbar sein muss, dass der Arbeitgeber damit einen wichtigen Lösungsgrund für sich in Anspruch nimmt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
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Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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