Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit
Die Gewährung der Beihilfe soll unbürokratisch, verbunden mit einer Mindestbeschäftigung von einem Jahr, bis zu einem Ausmass von drei Jahren in der Höhe von 25 Prozent der Lohnkosten bzw. 30 Prozent in Problemgebieten und 50 Prozent bei Ausbildung in einem Lehrberuf erfolgen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1985; Nr 43)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 25.10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6F Arbeitslosigkeit: Jugendliche
331.61 Arbeitsmarktförderung 331.113 Arbeitnehmer, jugendliche 331.861 Lehrlingsausbildung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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