Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit

Die Gewährung der Beihilfe soll unbürokratisch, verbunden mit einer Mindestbeschäftigung von einem Jahr, bis zu einem Ausmass von drei Jahren in der Höhe von 25 Prozent der Lohnkosten bzw. 30 Prozent in Problemgebieten und 50 Prozent bei Ausbildung in einem Lehrberuf erfolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 43)
VerfasserIn: Tritremmel, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:25.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6F Arbeitslosigkeit: Jugendliche
331.61 Arbeitsmarktförderung
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche
331.861 Lehrlingsausbildung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6F Arbeitslosigkeit: Jugendliche Dokument Nr. A-479090 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage