Erstattungsansprüche des Betriebsübernehmers gegen Veräusserer für Arbeitnehmeransprüche : Bundesgerichtshof v.4.7.1985

Der bisherige Arbeitgeber schuldet nach 613 a Abs.2 mit 426 BGB dem neuen Arbeitgeber anteiligen Ausgleich in Geld für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Ansprüche der Arbeitnehmer auf Gewährung bezahlter Freizeit, die der neue Arbeitgeber erfüllt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 28)
Ort / Verlag / Datum:10.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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