Zur (Un-) Zulässigkeit einer Netto-Zahlungsklage bei bestehender Bruttolohnvereinbarung : Zugleich eine kritische Besprechung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts v.29.8.1984
Nach alledem entspricht der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellte Rechtssatz, bei bestehender Bruttolohnvereinbarung stünde hinsichtlich des nachzuzahlenden Arbeitslohnes fest, in welcher Höhe Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuziehen seien, so dass auch über den dem AN auszuzahlenden Nettolohn keine...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 40; S 2099-2102)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215.62 Bruttolohn
331.2 Löhne 336.2 Lohnsteuer 331.215.63 Nettolohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Der Betrieb (1985; Nr 40; S 2099-2102)
Der Betrieb (1985; Nr 40; S 2099-2102)