Zur (Un-) Zulässigkeit einer Netto-Zahlungsklage bei bestehender Bruttolohnvereinbarung : Zugleich eine kritische Besprechung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts v.29.8.1984

Nach alledem entspricht der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellte Rechtssatz, bei bestehender Bruttolohnvereinbarung stünde hinsichtlich des nachzuzahlenden Arbeitslohnes fest, in welcher Höhe Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuziehen seien, so dass auch über den dem AN auszuzahlenden Nettolohn keine...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 40; S 2099-2102)
VerfasserIn: Berkowsky, Wilfried
Ort / Verlag / Datum:04.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.62 Bruttolohn
331.2 Löhne
336.2 Lohnsteuer
331.215.63 Nettolohn
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Der Betrieb (1985; Nr 40; S 2099-2102)