Aufwendungen eines Arbeitgebers für einen Betriebsausflug : Bundesfinanzhof v.22.3.1985 / Teilnahme der Ehegatten der Arbeitnehmer

Bei einem jährlichen Betriebsausflug sind Aufwendungen eines Arbeitgebers für die Beförderung zu und die Bewirtung in einem gängigen Ausflugslokal kein Arbeitslohn.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
336.2 Lohnsteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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