Neues Kündigungsrecht für Darlehens-Schuldner : Der Paragraph 247 BGB soll durch eine andere Vorschrift abgelöst werden

Der das Kündigungsrecht bei hohem Zinssatz regelnde Paragraph 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll aufgehoben und durch einen Paragraph 609a in den BGB-Vorschriften über das Darlehen ersetzt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:17.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredite
336.77 Kredite
336.78 Zinsfuss
Region:BRD
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