Neues Kündigungsrecht für Darlehens-Schuldner : Der Paragraph 247 BGB soll durch eine andere Vorschrift abgelöst werden

Der das Kündigungsrecht bei hohem Zinssatz regelnde Paragraph 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll aufgehoben und durch einen Paragraph 609a in den BGB-Vorschriften über das Darlehen ersetzt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:17.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredite
336.77 Kredite
336.78 Zinsfuss
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der das Kündigungsrecht bei hohem Zinssatz regelnde Paragraph 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll aufgehoben und durch einen Paragraph 609a in den BGB-Vorschriften über das Darlehen ersetzt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog