Lieferant als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers : Bundesgerichtshof v.3.7.1985
Führt der Lieferant einer Leasingsache mit Wissen und Willen des (Finanzierungs-) Leasinggebers Vorverhandlungen mit dem Leasingnehmer über den Abschluss des Leasingvertrages, so haftet der Leasinggeber nach 278 BGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 25)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.91 Leasing
347.56 Haftpflicht, berufliche 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!