Fehlgeldentschädigung gemäss 20 a Gehaltsgesetz : VwGH Zl.84/12/0063 v.14.1.1985
30 a Abs.1 Z.1 des GG 1956 - Zu dieser Bestimmung vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein 'erhebliches Ausmass' bereits vorliegt, wenn die betreffende Tätigkeit 25% der Gesamttätigkeit des Beamten übersteigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.4 Beamte: Gehälter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.087.4 Beamte: Gehälter | Dokument Nr. A-475801 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |