Fehlgeldentschädigung gemäss 20 a Gehaltsgesetz : VwGH Zl.84/12/0063 v.14.1.1985

30 a Abs.1 Z.1 des GG 1956 - Zu dieser Bestimmung vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ein 'erhebliches Ausmass' bereits vorliegt, wenn die betreffende Tätigkeit 25% der Gesamttätigkeit des Beamten übersteigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.4 Beamte: Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.087.4 Beamte: Gehälter Dokument Nr. A-475801 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage