Kündigungsfrist im Sinne des 9 Abs.1 Z.4 Urlaubsgesetz : OGH 4 Ob 20/84 v.26.2.1985

Unter der Kündigungsfrist im Sinne des 9 Abs.1 Z.4 UrlG ist nicht die im Gesetz zwingend vorgeschriebene, sondern die dem gekündigten Arbeitnehmer tatsächlich eingeräumte Kündigungsfrist zu verstehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter der Kündigungsfrist im Sinne des 9 Abs.1 Z.4 UrlG ist nicht die im Gesetz zwingend vorgeschriebene, sondern die dem gekündigten Arbeitnehmer tatsächlich eingeräumte Kündigungsfrist zu verstehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog