Fahrkostenzuschuss (öffentl. Dienst) : VwGH Zl.84/12/0091 v.18.2.1985

Der Beamte ist vom Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gemäss 20 b Abs.1 Gehaltsgesetz (GG) ausgeschlossen, solange er aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km ausserhalb seines Dienstortes wohnt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.4 Beamte: Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.087.4 Beamte: Gehälter Dokument Nr. A-475788 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage