Fahrkostenzuschuss (öffentl. Dienst) : VwGH Zl.84/12/0091 v.18.2.1985
Der Beamte ist vom Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gemäss 20 b Abs.1 Gehaltsgesetz (GG) ausgeschlossen, solange er aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km ausserhalb seines Dienstortes wohnt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.4 Beamte: Gehälter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Beamte ist vom Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gemäss 20 b Abs.1 Gehaltsgesetz (GG) ausgeschlossen, solange er aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, mehr als 20 km ausserhalb seines Dienstortes wohnt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |