Der Schutzzweck von Geschwindigkeitsvorschriften als Problem objektiver Erfolgszurechnung : Zum Beschluss des BGH v.6.11.1984
In seiner Entscheidung vom 6.11.1984 vertritt der BGH die Auffassung, dass der für die objektive Erfolgszurechnung erforderliche Zusammenhang zwischen dem Verstoss gegen eine Geschwindigkeitsvorschrift und dem anschliessenden Unfall immer dann anzunehmen sei, wenn sich der Unfall nicht ereignet hätt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau (1985; Nr 9; S 356-359)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
656.08 Verkehrsunfall 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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