Der Schutzzweck von Geschwindigkeitsvorschriften als Problem objektiver Erfolgszurechnung : Zum Beschluss des BGH v.6.11.1984

In seiner Entscheidung vom 6.11.1984 vertritt der BGH die Auffassung, dass der für die objektive Erfolgszurechnung erforderliche Zusammenhang zwischen dem Verstoss gegen eine Geschwindigkeitsvorschrift und dem anschliessenden Unfall immer dann anzunehmen sei, wenn sich der Unfall nicht ereignet hätt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1985; Nr 9; S 356-359)
VerfasserIn: Ebert, Udo
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:In seiner Entscheidung vom 6.11.1984 vertritt der BGH die Auffassung, dass der für die objektive Erfolgszurechnung erforderliche Zusammenhang zwischen dem Verstoss gegen eine Geschwindigkeitsvorschrift und dem anschliessenden Unfall immer dann anzunehmen sei, wenn sich der Unfall nicht ereignet hätte, wäre der Fahrzeugführer bei Eintritt der kritischen Verkehrssituation nicht mit einer höheren als der zugelassenen Geschwindigkeit gefahren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog