Marktordnungsgesetz 1985 wurde verlautbart

Aufgrund dieses Gesetzes sind zur Erzielung eines möglichst einheitlichen Erzeugerpreises und zum Ausgleich von Preisunterschieden, die sich durch die Verwertung der Milch als Frischmilch oder durch ihre Verwertung nach einer Bearbeitung oder Verarbeitung ergeben, Preisausgleichsbeiträge zu entricht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kammernachrichten HK OÖ (1985; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:28.06.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:637.1 Milchwirtschaft
351.82 Marktordnung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 637.1 Milchwirtschaft Dokument Nr. A-473539 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage