Überstunden leitender Angestellter : LG Wien 44 Cg 23/85 v.7.3.1985
Ist das Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar (z. B. leitende Angestellte), so ist eine Vereinbarung, wonach mit dem laufenden Bezug auch alle regelmässig zu leistenden Überstunden abgegolten werden, zulässig und wirksam.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist das Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar (z. B. leitende Angestellte), so ist eine Vereinbarung, wonach mit dem laufenden Bezug auch alle regelmässig zu leistenden Überstunden abgegolten werden, zulässig und wirksam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |