Überstunden leitender Angestellter : LG Wien 44 Cg 23/85 v.7.3.1985

Ist das Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar (z. B. leitende Angestellte), so ist eine Vereinbarung, wonach mit dem laufenden Bezug auch alle regelmässig zu leistenden Überstunden abgegolten werden, zulässig und wirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:17.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit
331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist das Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar (z. B. leitende Angestellte), so ist eine Vereinbarung, wonach mit dem laufenden Bezug auch alle regelmässig zu leistenden Überstunden abgegolten werden, zulässig und wirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog