Keine Postensuchfreizeit bei ungekündigtem Dienstverhältnis : OGH 4 Ob 59/85 v.3.6.1985

Ein Angestellter kann sich nicht darauf berufen, dass er auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen vertrauen darf, wenn diese erst nachträglich und auf Grund einer übertriebenen Schilderung der Beschwerden ausgestellt wurden / Da er sich in ungekündigter Stellung befand, durft...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:17.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Arbeitsverhinderung
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Angestellter kann sich nicht darauf berufen, dass er auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen vertrauen darf, wenn diese erst nachträglich und auf Grund einer übertriebenen Schilderung der Beschwerden ausgestellt wurden / Da er sich in ungekündigter Stellung befand, durfte er zur Vorstellung im Rahmen der Bewerbung um einen anderen Posten nur seine Freizeit oder einen bewilligten Urlaub heranziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog