Mitbestimmung bei technischer Überwachung der Arbeitnehmer : Bundesarbeitsgericht v.23.4.1985

Eine technische Einrichtung ist auch dann dazu bestimmt, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, wenn sie Aussagen über Verhalten oder Leistung des an der technischen Einrichtung arbeitenden Arbeitnehmers erarbeitet, ohne die dieser Aussage zugrunde liegenden, bei der Arbeit anfallen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 25; S 1664-1667)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.15 Personalinformationssystem
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-472959 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage