Mitbestimmung bei technischer Überwachung der Arbeitnehmer : Bundesarbeitsgericht v.23.4.1985
Eine technische Einrichtung ist auch dann dazu bestimmt, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, wenn sie Aussagen über Verhalten oder Leistung des an der technischen Einrichtung arbeitenden Arbeitnehmers erarbeitet, ohne die dieser Aussage zugrunde liegenden, bei der Arbeit anfallen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 25; S 1664-1667)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.15 Personalinformationssystem 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-472959 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |