Kündigungsentschädigung als beitragspflichtiges Entgelt : VGH 82/08/0238 v.28.5.1984 / VGH 82/08/0132 v.20.9.1984 und VGH 83/08/0250 v.7.3.1985

Diese Kündigungsentschädigung stellt ein Entgelt dar, das das Weiterbestehen der Pflichtversicherung über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus im Sinne des 11 Abs.1 zweiter Satz ASVG bewirkt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG Dokument Nr. A-472957 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage