Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses wegen berufsfremder Arbeiten und geringen Geschäftsumfanges : OGH 4 Ob 82/84 v.10.7.1984 / BAG: 15 Abs.4 lit b und d

Eine gröbliche Verletzung der Ausbildungspflicht liegt nicht vor, wenn der Lehrling nur in geringem Umfang zu berufsfremden Arbeiten herangezogen wird / Es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, dass der Lehrling während der gesamten im Betrieb zugebrachten Lehrzeit beruflich stets voll ausgelaste...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 34/35)
Ort / Verlag / Datum:21.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge Dokument Nr. A-472421 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage