Zulässigkeit der Versetzung eines im Disziplinarweg verurteilten Fahrdienstleiters : OGH 4 Ob 3/85 v.5.2.1985

Die mit einem Disziplinarerkenntnis festgestellten Dienstverfehlungen eines Fahrdienstleiters rechtfertigen im Sinne der Betriebssicherheit eine Versetzung in den kommerziellen Dienst.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083 Beamte: Versetzung
35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die mit einem Disziplinarerkenntnis festgestellten Dienstverfehlungen eines Fahrdienstleiters rechtfertigen im Sinne der Betriebssicherheit eine Versetzung in den kommerziellen Dienst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog