Amtshilfeersuchen zwischen Sozialleistungsträgern und allgemeinen Verwaltungsbehörden

Bei 'grenzüberschreitenden' Amtshilfeersuchen zwischen Sozialleistungsträgern und allgemeinen Verwaltungsbehörden richtet sich die Amtshilfe und damit der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten oder den Sozialgerichten nach dem Recht der ersuchten Behörde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 17; S 720-724)
VerfasserIn: Stüer, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
351.95 Verwaltungsverfahren
368.42 Krankenkassen
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei 'grenzüberschreitenden' Amtshilfeersuchen zwischen Sozialleistungsträgern und allgemeinen Verwaltungsbehörden richtet sich die Amtshilfe und damit der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten oder den Sozialgerichten nach dem Recht der ersuchten Behörde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog