Vertretungsgelder bei Hausbesorgern

Es bestehen keine Bedenken, die Weitergabe dieses Vertretungsentgeltes als durchlaufenden Posten im Sinne des 26 Z.3 EStG zu behandeln, wenn der entsprechende Empfänger dem Arbeitgeber namhaft gemacht wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:647.213 Hausbesorger
331.817(094.5) Urlaubsrecht
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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