Rechtsprechung zum Sozialdatenschutz - Arbeitsloser erwirkt interessanten Beschluss
Bis zur Entscheidung über die Klage muss die Bundesanstalt für Arbeit aus den über einen Arbeitslosen geführten Leistungsakten und Vermittlungsunterlagen die Teile der Arztgutachten, die die Diagnose betreffen, entfernen und nur dem ärztlichen Dienst zur Aufbewahrung überlassen und aus den Vermittlu...
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Veröffentlicht in: | Datenschutz-Berater (1985; Nr 8)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bis zur Entscheidung über die Klage muss die Bundesanstalt für Arbeit aus den über einen Arbeitslosen geführten Leistungsakten und Vermittlungsunterlagen die Teile der Arztgutachten, die die Diagnose betreffen, entfernen und nur dem ärztlichen Dienst zur Aufbewahrung überlassen und aus den Vermittlungsunterlagen die psychologischen Gutachten entfernen und allein dem psychologischen Dienst zur Aufbewahrung geben. (Sozialgericht Hildesheim). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |