Arbeitsrecht : Abfertigungen / Austritte

Dennoch kam der OGH zu der Auffassung, dass die Wendung, die beim früheren Arbeitgeber zurückgelegten Dienstzeiten würden voll angerechnet, nur so verstanden werden könne, 'dass sich der neue Arbeitgeber damit verpflichtet hat, alle bei seinem Vorgänger zurückgelegten Dienstzeiten ohne Rücksich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
Ort / Verlag / Datum:13.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dennoch kam der OGH zu der Auffassung, dass die Wendung, die beim früheren Arbeitgeber zurückgelegten Dienstzeiten würden voll angerechnet, nur so verstanden werden könne, 'dass sich der neue Arbeitgeber damit verpflichtet hat, alle bei seinem Vorgänger zurückgelegten Dienstzeiten ohne Rücksicht auf allfällige Unterbrechungen anzurechnen'. Konkludente Austrittserklärungen waren, nach Ansicht der Höchstrichter, die endgültige (und nicht bloss kurzfristige) Einstellung der Dienstleistung nach Ablehnung der geforderten Gehaltserhöhung, das Verlangen der Arbeitspapiere.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog