Vor Novellierung des Kartellgesetzes : Beschränkte Geltungsdauer und auch qualitative Kriterien
Wie der Arbeiterkammerexperte, Dkfm. Hans Wehsely, der APA erklärte, werden künftig Kartelle nur noch auf Zeit - ins Auge gefasst wird eine Fünfjahresfrist - und nicht auf Dauer angemeldet werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Wehsely, Hans
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Klassifikation: | 347.733 Kartellrecht
301.188 Macht, wirtschaftliche 331.88 Sozialpartner |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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