Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Leistungen und Rehabilitation
Die rechtlichen Regelungen sind im Dritten Buch der Reichsversicherungsordnung - Unfallversicherung - enthalten. Versichert sind alle abhängig Beschäftigten und eine Reihe anderer Personengruppen. Das Leistungssystem beruht auf dem Kausalprinzip.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1985; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368.415 Rehabilitation 613.62 Berufskrankheiten 368.4 Sozialversicherung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-467209 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |