Zur Gemeinwohlbindung der Tarifvertragsparteien
Die Gerichte können Gemeinwohlinteressen nur im Rahmen eines allgemeinen Konsenses umschreiben und den Tarifvertragsparteien entgegensetzen. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie gehören zu den wichtigsten Grundsätzen der Verfassung und zeigen besonders deutlich die latente Instabilität moderner Dem...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1985; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.728 Koalitionsrecht
351.84 Wohlfahrtsstaat 351.83 Streikrecht 331.89 Arbeitskonflikte 321.7 Demokratie |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Gerichte können Gemeinwohlinteressen nur im Rahmen eines allgemeinen Konsenses umschreiben und den Tarifvertragsparteien entgegensetzen. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie gehören zu den wichtigsten Grundsätzen der Verfassung und zeigen besonders deutlich die latente Instabilität moderner Demokratien. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |