Gehaltsüberweisung : LGZ Wien 44 Cg 148/84 v.1.10.1984

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Dispositionen hinsichtlich der Überweisung des Gehalts auf ein Konto des Angestellten so rechtzeitig zu treffen, dass entsprechend allfälliger Bankbedingungen oder der üblichen ordnungsmässigen Erledigung von Überweisungsaufträgen durch die Banken...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Dispositionen hinsichtlich der Überweisung des Gehalts auf ein Konto des Angestellten so rechtzeitig zu treffen, dass entsprechend allfälliger Bankbedingungen oder der üblichen ordnungsmässigen Erledigung von Überweisungsaufträgen durch die Banken die Gutschrift auf dem Konto des Angestellten spätestens am Monatsletzten erfolgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog