Strafbare Handlung, Entlassungsgrund : ArbG Linz 1 Cr 123/84 v.19.11.1984

Aus welchen wichtigen Gründen ein Arbeiter ohne Kündigung sofort entlassen werden kann, ist im 82 GewO taxativ aufgezählt. Die Erschütterung des Vertrauens allein stellt nach dieser Bestimmung keinen Entlassungsgrund dar, es muss vielmehr immer auch eine strafbare Handlung vorliegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-467158 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage