Strafbare Handlung, Entlassungsgrund : ArbG Linz 1 Cr 123/84 v.19.11.1984
Aus welchen wichtigen Gründen ein Arbeiter ohne Kündigung sofort entlassen werden kann, ist im 82 GewO taxativ aufgezählt. Die Erschütterung des Vertrauens allein stellt nach dieser Bestimmung keinen Entlassungsgrund dar, es muss vielmehr immer auch eine strafbare Handlung vorliegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-467158 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |