Strafbare Handlung, Entlassungsgrund : ArbG Linz 1 Cr 123/84 v.19.11.1984
Aus welchen wichtigen Gründen ein Arbeiter ohne Kündigung sofort entlassen werden kann, ist im 82 GewO taxativ aufgezählt. Die Erschütterung des Vertrauens allein stellt nach dieser Bestimmung keinen Entlassungsgrund dar, es muss vielmehr immer auch eine strafbare Handlung vorliegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 4)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Aus welchen wichtigen Gründen ein Arbeiter ohne Kündigung sofort entlassen werden kann, ist im 82 GewO taxativ aufgezählt. Die Erschütterung des Vertrauens allein stellt nach dieser Bestimmung keinen Entlassungsgrund dar, es muss vielmehr immer auch eine strafbare Handlung vorliegen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |