Nachweis der zeitlichen Lagerung von Überstunden : VGH 85/14/0031 v.02.07.1985

Liegen bezüglich der Überstundenleistungen von leitenden Angestellten lediglich handschriftliche Aufzeichnungen der Angestellten sowie Auszüge aus dem Störungsbuch des Unternehmens vor stellen diese Unterlagen einen ungeeigneten Nachweis dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:20.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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