Nachweis der zeitlichen Lagerung von Überstunden : VGH 85/14/0031 v.02.07.1985
Liegen bezüglich der Überstundenleistungen von leitenden Angestellten lediglich handschriftliche Aufzeichnungen der Angestellten sowie Auszüge aus dem Störungsbuch des Unternehmens vor stellen diese Unterlagen einen ungeeigneten Nachweis dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Liegen bezüglich der Überstundenleistungen von leitenden Angestellten lediglich handschriftliche Aufzeichnungen der Angestellten sowie Auszüge aus dem Störungsbuch des Unternehmens vor stellen diese Unterlagen einen ungeeigneten Nachweis dar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |