Befristete Entlassung - Verzicht auf besonderen Kündigungsschutz : OGH 4 Ob 12/84 v.4.6.1985

Eine Entlassung kann gegebenenfalls auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet, also befristet ausgesprochen werden. Gemäss 30 Abs.3 zweiter Satz VBG gilt eine entgegen den Vorschriften des 34 VBG ausgesproche Entlassung als Kündigung, wenn der angeführte Entlassungsgrund einen Kündigungsgru...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:20.08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-466344 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage