Befristete Entlassung - Verzicht auf besonderen Kündigungsschutz : OGH 4 Ob 12/84 v.4.6.1985
Eine Entlassung kann gegebenenfalls auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet, also befristet ausgesprochen werden. Gemäss 30 Abs.3 zweiter Satz VBG gilt eine entgegen den Vorschriften des 34 VBG ausgesproche Entlassung als Kündigung, wenn der angeführte Entlassungsgrund einen Kündigungsgru...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 20.08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit 35.084 Vertragsbedienstete 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine Entlassung kann gegebenenfalls auch in die äussere Form einer Kündigung gekleidet, also befristet ausgesprochen werden. Gemäss 30 Abs.3 zweiter Satz VBG gilt eine entgegen den Vorschriften des 34 VBG ausgesproche Entlassung als Kündigung, wenn der angeführte Entlassungsgrund einen Kündigungsgrund im Sinne des 32 Abs.2 VBG begründet liegt auch kein Kündigungsgrund vor, ist die Entlassung rechtsunwirksam. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |