Zum Anspruch des Stellenbewerbers auf Ersatz von Vorstellungskosten

Ein Ersatzanspruch des Stellenbewerbers gegen den potentiellen Arbeitgeber besteht, somit nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde oder sich der Arbeitnehmer auf Grund einer individuellen Aufforderung vorgestellt hat und der Arbeitgeber die Kostentragung nich von vornherein zweifelsfrei ausges...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 8)
VerfasserIn: Schoibl, Norbert A
Ort / Verlag / Datum:08.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Ersatzanspruch des Stellenbewerbers gegen den potentiellen Arbeitgeber besteht, somit nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde oder sich der Arbeitnehmer auf Grund einer individuellen Aufforderung vorgestellt hat und der Arbeitgeber die Kostentragung nich von vornherein zweifelsfrei ausgeschlossen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog