Zum Anspruch des Stellenbewerbers auf Ersatz von Vorstellungskosten
Ein Ersatzanspruch des Stellenbewerbers gegen den potentiellen Arbeitgeber besteht, somit nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde oder sich der Arbeitnehmer auf Grund einer individuellen Aufforderung vorgestellt hat und der Arbeitgeber die Kostentragung nich von vornherein zweifelsfrei ausges...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Ersatzanspruch des Stellenbewerbers gegen den potentiellen Arbeitgeber besteht, somit nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde oder sich der Arbeitnehmer auf Grund einer individuellen Aufforderung vorgestellt hat und der Arbeitgeber die Kostentragung nich von vornherein zweifelsfrei ausgeschlossen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |