Haftung für vorsätzliches Verhalten des Erfüllungsgehilfen - Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Verlust von Folgeaufträgen : OGH 1 Ob 643, 644/84 v.12.12.1984 - ABGB: 1293, 1295, 1313a
Betrifft die unerlaubte Handlung des Gehilfen jenen Aufgabenbereich, zu dessen Wahrnehmung er vom Geschäftsherren bestellt wurde, hat der Geschäftsherr dafür einzustehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Betrifft die unerlaubte Handlung des Gehilfen jenen Aufgabenbereich, zu dessen Wahrnehmung er vom Geschäftsherren bestellt wurde, hat der Geschäftsherr dafür einzustehen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |