Haftung für vorsätzliches Verhalten des Erfüllungsgehilfen - Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Verlust von Folgeaufträgen : OGH 1 Ob 643, 644/84 v.12.12.1984 - ABGB: 1293, 1295, 1313a

Betrifft die unerlaubte Handlung des Gehilfen jenen Aufgabenbereich, zu dessen Wahrnehmung er vom Geschäftsherren bestellt wurde, hat der Geschäftsherr dafür einzustehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Betrifft die unerlaubte Handlung des Gehilfen jenen Aufgabenbereich, zu dessen Wahrnehmung er vom Geschäftsherren bestellt wurde, hat der Geschäftsherr dafür einzustehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog